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Wie funktioniert eine internationale Markenregistrierung?

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Der Markenschutz ist ein unerlässliches Instrument für zukunftsorientiertes Unternehmertum und lässt sich bei Bedarf über die Landesgrenze ausweiten. Wie eine internationale Markenregistrierung abläuft und in welchen Situationen der Schutz eine sinnvolle Maßnahme ist, informiert der folgende Ratgeber. Erfahren Sie mithilfe dieser Markenberatung alles wichtige rund um internationale Markenregistrierungen!

Was ist eine internationale Markenregistrierung?

Mit einer Marke verleihen Sie den Produkten oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens einen unverwechselbaren Wiedererkennungswert. Durch die Markenanmeldung erhalten Sie als Unternehmer einen Markenschutz und bewahren Ihr Unternehmen vor unerlaubten Imitationen durch konkurrierende Mitbewerber. Die Registrierung einer Marke kann auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene erfolgen. Eine Markenanmeldung ist für Privatpersonen und juristische Personen gleichermaßen möglich. Personengesellschaften haben ebenfalls das Recht, eine Marke anzumelden. Allerdings gelten in diesem Fall bestimmte Voraussetzungen.

Bevor die Eintragung einer Marke in das internationale Register möglich ist, muss eine Anmeldung auf nationaler Ebene in Form einer Basismarke erfolgen. Im Gegensatz zu einer eingetragenen Unionsmarke, deren Gültigkeit sich auf 28 Mitgliedsstaaten in Europa bezieht, hat der Schutz einer internationalen Markenregistrierung, kurz IR-Marke, in aktuell 122 Ländern bestand. Jedoch ist der Schutz in allen Ländern der Welt mit einer IR-Marke nicht realisierbar. Das liegt daran, dass nicht alle Länder Mitglied des Madrider Markenabkommens (MMA) sind. Dabei handelt es sich um ein 1891 in Madrid geschlossenes Abkommen, welches die internationale Markenregistrierung von Unternehmen ermöglicht. In Ländern, in denen keine Vertragsmitgliedschaft zum Madrider Abkommen besteht, ist eine Markenregistrierung per Einzelantrag durchführbar.

Wo meldet man eine internationale Marke an?

Die Internationalisierung einer zuvor eingetragenen Basis- oder Unionsmarke erfolgt durch das in Genf ansässige Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Eine direkte Antragstellung bei der WIPO ist im Zuge der Markenanmeldung nicht möglich. Der Registrierungsprozess findet bei dem nationalen Markenamt statt, was in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München ist. Bei dieser Bundesbehörde haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung Ihrer Marke vor Ort nach Terminvereinbarung oder online in Auftrag zu geben.

Die elektronische Markenanmeldung ist beim DPMA seit 2019 möglich und beginnt mit dem Einreichen eines Erweiterungsantrages auf der Grundlage des Madrider Systems. Dieses basiert auf zwei vertraglichen Konstellationen, dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem 1989 eingeführten Zusatzprotokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Der Ablauf des Anmeldeverfahrens richtet sich danach, welche Staaten Mitglied des MMA oder PMMA sind. Dementsprechend kommen unterschiedliche Formblätter in den Welthandelssprachen Englisch, Französisch und Spanisch zum Einsatz.

Anmeldeprozess bei der WIPO

Anschließend übermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt Ihren Antrag auf Schutzrechtsausweitung an die WIPO. Der Anmeldeprozess ist standardmäßig in zwei bis drei Monaten abgeschlossen. Das Verfahren verlängert sich im Fall von Rückfragen oder Zurückweisungen seitens des DPMA oder der WIPO. Binnen 12 bis 18 Monaten ist die Marke bei den Markenämtern der einzelnen Länder eingetragen. In dieser Zeit führen die Länder eine Ratifizierung in das national geltende Markenrecht durch.

Bei Markenregistrierungen in den USA kommt es am häufigsten zu Beanstandungen. Nach Abschluss der Bearbeitungsphase veröffentlicht die WIPO Ihre Marke in dem internationalen Register, welches unter der Bezeichnung „Gazette des marques internationales“ bekannt ist. Zusätzlich informiert die Behörde die Ämter der benannten Länder über die Eintragung und sendet alle Unterlagen an das Deutsche Patent- und Markenamt. Abschließend erhalten Sie eine Eintragungsurkunde mit einer Schutzdauer von 20 Jahren nach dem MMA. Registrierungen nach dem PMMA sind für eine Dauer von 10 Jahren gültig. Bei Bedarf lässt sich der Markenschutz beliebig oft verlängern. Nach der Erstregistrierung ist die IR-Marke für einen Zeitraum von fünf Jahren an die Basismarke gebunden. Findet innerhalb dieser Zeitspanne eine Löschung der Basismarke statt, verliert die IR-Marke ebenfalls an Gültigkeit.

Internationale Markenanmeldung über eine Anwaltskanzlei

Die Anmeldung einer IR-Marke lässt sich alternativ über einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abwickeln. Obwohl dieser Schritt mit Zusatzkosten verbunden ist, ergeben sich ausschließlich Vorteile in Bezug auf einen reibungslosen Anmeldeprozess. Ein erfahrender Anwalt ist mit der Komplexität der Thematik vertraut und erarbeitet mit Ihnen eine intelligente Markenstrategie. Zusätzlich zählt eine professionelle Recherche zu dem Leistungsportfolio eines Anwaltes für Markenrecht.

Durch diesen Vorgang ist gewährleistet, dass es mit der neuen Marke zu keinerlei Kollisionen mit existierenden Marken kommt. Vorab ist es ratsam, ein gebührenfreies Beratungsgespräch zu vereinbaren und einen Kostenvoranschlag anzufordern. Somit ist ersichtlich, welches Leistungsspektrum der Anwalt zur Verfügung stellt und welche Kostenbelastung daraus resultiert. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie die Angebote von mehreren Kanzleien miteinander vergleichen.

An welche Voraussetzungen ist eine internationale Markenregistrierung geknüpft?

Die Existenz einer Basismarke gilt als Grundvoraussetzung, um eine IR-Marke anzumelden. Sobald die Basismarke im Heimatland des Unternehmens registriert ist, lässt sich der Anmeldevorgang in Gang setzen. Eine vorab in das europäische Markenregister durchgeführte Anmeldung ist nicht erforderlich. Darüber hinaus prüft die WIPO, ob es sich bei dem Anmelder um die gleiche Person handelt, auf dem die Basismarke registriert ist.

Für die Anmeldung der internationalen Marke stellt die WIPO online drei offizielle Formblätter zur Verfügung, deren Verwendung für jeden Anmelder verpflichtend ist. Das Formblatt MM1 ist für Anmeldungen vorgesehen, bei denen alle Länder, in denen Sie den Markenschutz anstreben, dem Madrider Markenabkommen angehören. In diesem Fall gilt es darauf zu achten, das Formular in der Verfahrenssprache Französisch auszufüllen. Handelt es sich ausschließlich um Mitgliedsländer des PMMA, kommt das Formblatt MM2 zum Einsatz.

Gehört eine der Vertragsparteien dem MMA und eine andere dem PMMA an, ist das Formblatt MM3 zu verwenden. Bei den Formblättern MM2 und MM3 steht es dem Anmelder frei, Englisch, Französisch oder Spanisch als Verfahrenssprache zu wählen. Allerdings muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in der gleichen Verfahrenssprache wie das Formblatt verfasst sein. Des Weiteren erkennt die WIPO keine handschriftlich ausgefüllten Formblätter an. Alle Informationen müssen Sie maschinell per Computer oder Schreibmaschine eintragen.

Wozu benötigt man eine internationale Marke?

Eine internationale Marke ist sinnvoll, wenn Sie außerhalb von Europa in mehr als einem Land geschäftlich aktiv sind. Grundsätzlich existiert keine gesetzliche Pflicht, welche die Anmeldung einer IR-Marke vorschreibt. Demnach steht es Unternehmern frei, ihr Waren- und Dienstleistungsangebot vor Markenrechtsverletzungen zu schützen. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass Mitbewerber die gleiche oder eine ähnlich klingende Marke registrieren. Durch die frühzeitige Anmeldung einer IR-Marke entfällt dieses Risiko, wodurch die kompletten Nutzungs- und Verkaufsrechte bei Ihnen liegen.

Ein weiterer Vorteil, der sich bei der Anmeldung einer IR-Marke ergibt, ist der gebündelte Antrag. Dieser erspart Ihnen den Aufwand für jedes Land, ein gesondertes Anmeldeverfahren bei der Behörde durchzuführen. Ein wichtiger Aspekt bei der IR-Marke ist die markenmäßige Nutzung in jedem beanspruchten Land. Geschieht dies nicht, erlischt der Rechtserhalt des internationalen Markenschutzes. Aus diesem Grund ist eine IR-Marke speziell für die Staaten vorgesehen, in denen Sie unternehmerisch aktiv sind. Ob mehrere nationale Markenanmeldungen die bessere Lösung gegenüber einer IR-Marke ist, lässt sich nicht pauschalisieren und richtet sich nach dem jeweiligen Unternehmenskonzept.

Welche Kosten entstehen bei einer internationalen Markenregistrierung?

Die Kosten, die im Zuge des Registrierungsprozesses entstehen, sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Grundsätzlich berechnet die Ursprungsbehörde (DPMA) eine Gebühr in Höhe von 180 €. Zusätzlich beträgt die Grundgebühr der WIPO 653 SFR, wenn es sich um eine Marke ohne Farbwiedergabe handelt. Ist eine Wiedergabe in Farben gewünscht, belaufen sich die Kosten auf 903 SFR. Die Gebühren sind an die WIPO in Schweizer Franken zu entrichten. Weitere Zusatz- oder Ergänzungsgebühren sind nicht auszuschließen.

Im Allgemeinen korreliert die Höhe der Kosten mit der Anzahl der Vertragsparteien. Auf der Webseite der WIPO steht ein Preisverzeichnis mit dem aktuellen Gebührenmodell zur Einsicht bereit. Erfolgt die Einschaltung eines Anwalts für die Markenberatung oder die Durchführung der behördlichen Formalitäten, erwarten Sie weitere Zusatzkosten von durchschnittlich 600 € bis 1.000 €. Zudem hat die Art der Marke sowie deren Waren- und Dienstleistungsklassen einen Einfluss auf die Kostenbelastung.

Diese Arten von Marken gibt es

Für die erfolgreiche Registrierung ist die grafische Darstellbarkeit der Marke notwendig. Demzufolge gibt es drei Standardkategorien, die sich in Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken unterscheiden. Die Wortmarke ist die simpelste Form der Markendarstellung. Diese kann aus Groß- und Kleinbuchstaben oder Ziffern bestehen. Auch Schriftzeichen oder eine Kombination von Buchstaben und Zahlen ist erlaubt. Die zweite Kategorie bezieht sich auf Bildmarken, deren Gestaltung auf ein- oder mehrfarbigen Grafiken basiert. Eine Kombination dieser beiden Markenformate ist die Wort-Bild-Marke. Neben den klassischen Varianten gibt unter anderem weitere Optionen wie die Klangmarke, Farbmarke, Geruchsmarke oder die Hologrammmarke.

Fazit

Die Inanspruchnahme der gewerblichen Schutzrechte zieht zahlreiche Vorteile mit sich und sichert Ihr Unternehmen vor Markenpiraterie ab. Dank des zentralisierten Beantragungsprozesses lässt sich der Markenschutz mit einem einzigen Antrag auf einzelne oder alle Vertragsparteien des MMA oder PMMA ausweiten. Zusätzlich sorgt der digitalisierte Verfahrensablauf in Kombination mit den geringen Sprachbarrieren für eine unkomplizierte Abwicklung. Allerdings sollten Sie den geografischen Einsatzbereich, in dem Sie den internationalen Markenschutz einrichten möchten, in Anbetracht der Notwendigkeit exakt definieren.